Wie Armut ins Gefängnis führt

Kilmainham-Gefängnis | Foto: Screenfoto YouTube

04. Juni 2020  Perspektive-Online |

In Deutschland gibt es die sogenannten „Ersatzfreiheitsstrafen“, dadurch müssen Menschen die ihre Geldstrafen nicht abbezahlen können teilweise ins Gefängnis. Das kann auch dann passieren wenn es sich nur um Bagatelldelikte wie Schwarzfahren handelt. Eine nun gestartete Petition will genau das ändern.

Das Armut zu Haftstrafen führen kann ist nicht unbekannt, schließlich werden Straftaten wie Diebstahl, aber auch wiederholtes Schwarzfahren häufig nicht aus Spaß begangen, sondern weil die Ausübenden sich nichts anderes leisten können. Für die kleineren Delikte wird dann in der Regel erst ein Mal eine Geldstrafe verhängt. Fehlt der verurteilten Person jedoch das Geld diese zu bezahlen kann dies zu einer Ersatzfreiheitsstrafe führen. Das bedeutet, dass Menschen mit wenigen finanziellen Mitteln grundsätzlich härter bestraft werden als reichere Menschen.

Um das Ganze ein wenig plastischer zu machen: In Berlin basierte im letzten Jahr die Hälfte aller Ersatzfreiheitsstrafen auf dem „erschleichen von Leistungen“ dazu zählt unter anderem das Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel ohne Fahrschein. Die Zahl der Menschen die auf solche Mittel zurück greifen müssen um sich von einem Ort zum anderen zu bewegen wird durch die Wirtschaftskrise vermutlich weiter stark ansteigen. Um so mehr gilt es zu verhindern, dass all diese Menschen nur auf Grund ihrer Armut ins Gefängnis müssen. Auch der ehemalige Gefängnisdirektor Thomas Galli sieht diese Art der Strafen kritisch. Ersatzfreiheitsstrafen, die geschätzt etwa 40 Prozent der jährlichen Neuinhaftierungen ausmachen beträfen fast ausschließlich Menschen in einer sozial prekären Lage.

In den letzten Wochen wurde das Absitzen von Ersatzfreiheitsstrafe bundesweit wegen dem Coronavirus vorerst ausgesetzt. Regional wird dieser Beschluss jedoch unterschiedlich umgesetzt. In einigen Bundesländern werden Neuzugänge mit Ersatzfreiheitsstrafen oder Haftstrafen unter sechs Monaten nicht mehr aufgenommen. In anderen werden Gefangene mit Ersatzfreiheitsstrafen aus der Haft entlassen. Das alles unter der Bedingung, dass die Strafen später abgesessen werden.

Für viele Betroffene ist diese Aufschiebung keine Erleichterung, sondern eher eine zusätzliche Belastung. „Ich wollte die vier Monate im Gefängnis schnell hinter mich bringen und dann im Herbst einen neuen Job anfangen“, beschreibt ein junger Mann seine Lage gegenüber der Zeitung Neues Deutschland. Er wurde im Berliner Nahverkehr mehrmals beim Schwarzfahren erwischt.

Dem Transgenderratgeberkollektiv reicht die vorläufige Aussetzung der Haftstrafen nicht aus. Es geht noch einen Schritt weiter und fordert in einer Petition eine komplette Amnesie. Das wäre eine Erlassung aller in der letzten Zeit ausgesprochenen oder gerade gültigen Ersatzfreiheitsstrafen. Zusätzlich dazu möchten sie eine gänzliche Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafen.

Das Kollektiv wurde vor fünf Jahren gegründet um die Situation von Transpersonen im Gefängnis zu verbessern. „Trans* Personen werden oft gegen ihren Willen in den Frauen- oder Männerknast gesteckt. Uns wurde häufig von Diskriminierungen und Gewalterfahrungen berichtet. Sie haben wenig Zugang zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen, Beratung und Vernetzung mit anderen Transpersonen. Psychologische Unterstützung gibt es im Gefängnis kaum“, berichtet Franca Hall vom Transgenderratgeberkollektiv.

In der Petition verweist das Kollektiv darauf, dass die „unsichere Perspektive der späteren Weiterführung bzw. des späteren Antretend der Haftstrafe“ unzumutbar ist. Denn es erschwert Menschen den Einstieg in ein neues Leben, dadurch dass man zum Beispiel nicht mehr die Möglichkeit hat sich frühzeitig auf einen neuen Job oder eine Wohnung zu bewerben. Sie fügen außerdem hinzu, dass ein Aussetzen der Haftstrafen nur zu einem Rückstau führen wird. Der langfristig eine Überfüllung der Gefängnisse bedeutet und das Problem nicht behebt, sondern eher verschärft.

Mit seiner Forderung ist das Kollektiv nicht das erste, bereits im Sommer 2018 brachte die Linksfraktion im Bundestag einen Antrag für die ersatzlose Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe vor. Dabei merkte der Abgeordnete Niema Movassat an, dass diese Strafen in Italien bereits als Verfassungswidrig gelten. In Schweden wurden sie faktisch abgeschafft und in Dänemark ist es nicht legal die Strafe gegen zahlungsunfähige Menschen zu verwenden. Der Antrag fand keine Mehrheit..
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