Zur Kontaktverfolgung müssen Gäste derzeit ihre Daten in Restaurants hinterlassen. Das nutzt inzwischen auch die Polizei für eigene Ermittlungen aus.
Heinrich Schreiber – 10. Juli 2020
Nach Einschätzung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspars kann diese zweckändernde Nutzung der Daten legitim sein. Jedoch sollte „in jedem Fall äußert zurückhaltend von derartigen Zweckänderungen Gebrauch gemacht werden“. Restaurants müssen wegen „Corona“ Gästelisten führen. Polizeibehörden greifen inzwischen auf diese Gästelisten zurück, angeblich ausschließlich für die Ermittlungen von Straftaten. Sie beruft sich dabei auf das Strafgesetzbuch § 163 StgB
Was für eine Verdrehung der Tatsachen und eine freche Darstellung zudem. Wir Kommunisten wissen aus eigener Erfahrung, die wir in den letzten Jahrzehnten gemacht haben, dass die Polizei – auch die Politische, der Verfassungsschutz – auf alles zurückgreift um Oppositionelle, Antifaschisten und Kommunisten zu überwachen. Dafür ist nicht erst eine offizielle Anweisung notwendig. Alles läuft vor dem Hintergrund, der Straftatenermittlung und jeder, der nicht für den bürgerlichen Staat ist, ist ohnehin, so deren Auffassung, ein Terrorist.
Und jetzt?
„Es gibt aktuell viele Albert Einsteins, ein massives Problem haben wir aber nicht.“ So reagiert der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA auf Gäste, die sich mit Fantasienamen in die Corona-Kontaktlisten eintragen. Er bittet um korrekte Angaben. In Hamburg sollen, so die Aussage von befreundeten Gaststätten, die Anwesenheit von James Bond überproportional sein. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
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